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Rechtslage & Urteile

Unwahre Tatsachenbehauptungen in Bewertungen

Falsche Fakten sind keine Meinung. Wie Sie Tatsachenbehauptungen erkennen, widerlegen und entfernen lassen.

30. Maer. 2026·2 Min Lesezeit
Unwahre Tatsachenbehauptungen in Bewertungen

Eine unwahre Tatsachenbehauptung geniesst keinen Meinungsschutz. Wer behauptet, was nicht stimmt, kann zur Löschung und ggf. zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Tatsachenbehauptung vs. Meinung

Tatsachenbehauptungen sind objektiv pruefbare Aussagen: "Das Restaurant hat geschlossen", "Mir wurden 50 Euro berechnet". Meinungen sind subjektiv: "Mir hat es nicht geschmeckt".

Die Abgrenzung ist juristisch entscheidend — und nicht immer eindeutig. Mischformen ("Unfreundliche Bedienung") liegen im Grenzbereich.

Beweislast bei Tatsachenbehauptungen

Grundsatz: Wer eine Tatsache behauptet, muss sie beweisen können. Bei Online-Bewertungen ist die Praxis umgekehrt — der Bewertete bestreitet, der Plattformbetreiber muss den Bewertenden zur Substantiierung auffordern.

Kann oder will der Bewertende die Tatsache nicht belegen, wird die Bewertung regelmaessig entfernt.

Konkrete Beispiele aus der Praxis

"Das Personal hat das Wechselgeld einbehalten" — Tatsache, widerlegbar durch Kassen-Journal. Erfolg bei Löschung sehr hoch.

"Die Wartezeit war eine Frechheit" — Wertung. Geschützt. Löschung schwer durchsetzbar.

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