Rechtslage & Urteile
Provider-Haftung bei rechtswidrigen Bewertungen
Wann haftet der Plattformbetreiber selbst für rechtswidrige Bewertungen? Das deutsche TDDDG und seine Grenzen.

Plattformbetreiber sind nicht primaer Verantwortliche für fremde Bewertungen — aber sie haften, sobald sie Kenntnis von der Rechtswidrigkeit haben und nicht reagieren.
Grundsatz: Eingeschraenkte Verantwortlichkeit
Nach § 10 TDDDG haftet der Hostprovider grundsaetzlich nicht für fremde Inhalte — solange er keine Kenntnis der Rechtswidrigkeit hat.
Diese Haftungs-Privilegierung ist gewollt — sonst koennte das Internet kaum funktionieren.
Wann die Haftung beginnt
Sobald der Plattformbetreiber substantielle Beanstandung erhaelt, beginnt die Prüfpflicht. Reagiert er nicht oder unzureichend, wird er selbst zum Verantwortlichen.
Praktisch bedeutet das: Jede qualifizierte Beanstandung loest eine Pflicht aus. Wer das ignoriert, kann auf Unterlassung, Löschung und ggf. Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
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