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Rechtslage & Urteile

Bewertungserpressung durch Kunden — was tun?

"Wenn Sie nicht XY tun, schreibe ich eine 1-Stern-Bewertung" — was rechtlich gilt und wie Sie reagieren.

10. Jul. 2026·2 Min Lesezeit
Bewertungserpressung durch Kunden — was tun?

Wer mit einer schlechten Bewertung droht, um etwas zu erreichen, begeht eine Erpressung im strafrechtlichen Sinn (§ 253 StGB). Trotzdem ist die richtige Reaktion meist nicht der Polizeiruf.

Rechtliche Einordnung

Sobald die Drohung mit einer (vermeintlich rechtswidrigen) Negativ-Bewertung dazu dient, einen rechtswidrigen Vermoegensvorteil zu erlangen (Geld zurück, Erlass einer Rechnung), liegt Erpressung vor.

Wichtig: Die Beweissicherung ist hier entscheidend. Schriftliche Drohungen (E-Mail, WhatsApp) sind als Beweise verwertbar.

Praktische Reaktion

Erste Stunde: Beweissicherung. Dann sachliche, nicht emotionale Antwort: "Wir können Ihrer Forderung nicht entsprechen. Eine Bewertung sollte Ihre tatsächlichen Erfahrungen widerspiegeln."

Erfolgt trotzdem die Drohung-Erfuellung mit rechtswidriger Bewertung: Löschungs-Antrag mit Beweissicherung der Erpressungs-Drohung als Anlage. Plattformen reagieren auf dokumentierte Erpressungen schnell.

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