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Rechtslage & Urteile

Recht am eigenen Bild bei Bewertungen mit Foto

Personen-Fotos in Bewertungen brauchen Einwilligung. Wie das KUG vor unzulaessigen Fotos schuetzt.

3. Aug. 2026·2 Min Lesezeit
Recht am eigenen Bild bei Bewertungen mit Foto

Bewertungen mit Fotos identifizierbarer Personen — Mitarbeitende, andere Kunden — beruehren das Recht am eigenen Bild. Das KUG gibt klare Massstaebe.

Was § 22 KUG verlangt

Grundsatz: Bildnisse duerfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden. Im Bewertungs-Kontext liegt eine solche Einwilligung praktisch nie vor.

Ausnahmen (§ 23 KUG): Personen als Beiwerk neben Landschaft/Ort, Versammlungen, höhere Interessen der Kunst etc. Im Bewertungs-Kontext greifen diese Ausnahmen selten.

Löschungs-Anspruch in der Praxis

Plattformen müssen Bilder ohne Einwilligungs-Beleg auf qualifizierte Beanstandung entfernen. Insbesondere Bilder von Mitarbeitenden mit erkennbarem Gesicht sind ohne weiteres zu löschen.

Auch Innenraum-Bilder, die Mitarbeitende oder Kunden erkennbar zeigen, sind klassische Loesch-Fälle.

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