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Rechtslage & Urteile

Beleidigung in Online-Bewertungen: Was Sie tun können

Beleidigungen sind rechtswidrig — auch online. Welche Worte als Beleidigung gelten und welche Optionen Sie haben.

6. Apr. 2026·2 Min Lesezeit
Beleidigung in Online-Bewertungen: Was Sie tun können

Beleidigungen in Bewertungen sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wer als Unternehmer oder Privatperson davon betroffen ist, hat klare Optionen — zivilrechtlich und strafrechtlich.

Was juristisch Beleidigung ist

Beleidigung im Sinne des § 185 StGB ist die kundgegebene Missachtung der Ehre einer Person. Klassische Beispiele: "Betrueger", "Quacksalber", "Verbrecher" — wenn pauschal gemeint und ohne Tatsachenbasis.

Wichtig ist der Kontext: Eine Aeusserung im hitzigen Beschwerde-Kontext kann anders bewertet werden als die kalte Diffamierung in einer schriftlichen Bewertung.

Zivilrechtlich: Löschung und Unterlassung

Auf der zivilen Schiene können Sie die Löschung und ggf. eine Unterlassungserklaerung durchsetzen. Eine Wiederholung ist dann mit Vertragsstrafe sanktioniert.

Plattformbetreiber müssen klar beleidigende Inhalte nach Kenntnis entfernen. Die qualifizierte Beanstandung mit konkretem Hinweis auf die Beleidigung fuehrt meist zur Löschung.

Strafrechtlich: Wann eine Strafanzeige sinnvoll ist

Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein, wenn der Bewertende identifizierbar ist (z. B. unter Klarnamen postet) oder wenn Sie später zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen wollen.

Allerdings: Strafverfahren wegen Beleidigung haben oft lange Verfahrensdauern. Für schnelle Löschungs-Ziele ist der zivile Weg meist effizienter.

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