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Rechtslage & Urteile

Bewertung mit Foto: Welche Rechte hat der Bewertete?

Fotos in Bewertungen können Persoenlichkeits- und Hausrechte verletzen. Was rechtlich gilt und wie Sie reagieren.

10. Jun. 2026·2 Min Lesezeit
Bewertung mit Foto: Welche Rechte hat der Bewertete?

Fotos in Bewertungen sind keine reine Meinungsaeusserung — sie können mehrere Rechte verletzen: Recht am eigenen Bild, Hausrecht, Urheberrecht.

Recht am eigenen Bild

Bilder identifizierbarer Personen duerfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden (§ 22 KUG). Mitarbeitende oder Kunden, die ungefragt fotografiert wurden, können die Entfernung verlangen.

Ausnahmen gelten für Bilder von Personen als "Beiwerk" — etwa wenn das Bild primaer den Ort und nicht die Person zeigt. Die Abgrenzung ist im Einzelfall heikel.

Hausrecht und Innenraum-Bilder

Innenraum-Aufnahmen von Geschaeftslokalen können das Hausrecht verletzen — besonders, wenn das Fotografieren nicht erlaubt war. Hier liegt ein Loeschungsanspruch gegen die Plattform vor.

Bei sicherheitsrelevanten Bereichen (Praxis-Behandlungsraeume, Hinterzimmer) ist die Verletzung des Hausrechts besonders deutlich.

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