Rechtslage & Urteile
Bewertung anonymisiert — Anspruch trotzdem pruefbar?
Plattformen anonymisieren oft den Klarnamen. Was bedeutet das für Ihren Löschungs-Anspruch?

Die meisten Bewertungs-Plattformen anonymisieren standardmaessig. Anonymisierung schliesst aber den Löschungs-Anspruch nicht aus — im Gegenteil.
Anonymitaet aendert nichts am Anspruch
Der Löschungs-Anspruch besteht gegen die Plattform — nicht gegen den Bewertenden. Ob letzterer anonym oder unter Klarnamen postet, ist für den Anspruch zweitrangig.
Anonymisierung kann sogar ein Indiz sein: Wer sich nicht identifizieren lässt, kann auch sein Kunden-Verhaeltnis nicht substantieren — was die Prüfpflicht der Plattform befluegelt.
Praktische Konsequenz
Beanstanden Sie den fehlenden Kundenkontakt substantiiert. Die Plattform muss nun den anonymen Bewertenden zur Stellungnahme auffordern.
Reagiert der Bewertende nicht oder nicht substantiiert, muss die Plattform löschen. Die Anonymitaet schuetzt den Bewertenden vor Identifizierung, nicht vor Löschung der Bewertung.
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