Branchen-Reputation
Steuerberater-Bewertungen und Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht macht Antworten heikel. Welche Bewertungen Steuerberater rechtlich angreifen können.

Wie Anwaelte unterliegen Steuerberater einer strengen Verschwiegenheitspflicht (§ 57 StBerG). Das macht öffentliche Antworten auf Bewertungen besonders heikel.
Was angreifbar ist
Bewertungen mit unwahren Behauptungen über Steuer-Beratungs-Inhalte, Behauptung der Unterlassung pflichtiger Beratung ohne Beleg, Beleidigungen.
Sehr typisch: Bewertungen von Personen, die nie Mandanten waren — etwa Mitarbeitende ehemaliger Mandanten, die wegen Unzufriedenheit mit der Kündigung des Mandats bewerten.
Antwortstrategie
Wie bei Anwaelten: Keine konkreten Mandats-Bezuege. Sicherer Weg: "Aus berufsrechtlichen Gruenden können wir konkrete Mandate nicht öffentlich kommentieren. Bitte kommen Sie auf uns zu."
Bei klar rechtswidrigen Bewertungen ist die parallele Löschungs-Beanstandung der effektivere Weg.
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